Nichts ist ärgerlicher, als dass Sie nach einem Schadenfall unnötig lange auf Ihre Entschädigung warten müssen!

Die Versicherer sind jedoch verpflichtet, die gestellten Ansprüche zu prüfen. Das geschieht im Sinne der Versichertengemeinschaft.

Für Sie als Versicherten ist es nerven- und zeitraubend, die Belege und Nachweise zu erbringen. In manchen Fällen ist es aber schlicht unmöglich, bestimmte Nachweise zu erbringen: Beispielsweise wenn durch einen Brand die Einrichtung vernichtet wird – und die Rechnungen gleich mit.

 

Ein anderer Fall: Meist hat ein Familienmitglied den Überblick über die Finanzen und kennt sich in den Unterlagen aus. Kommt es zu einer schweren Erkrankung oder stirbt derjenige gar plötzlich, kommt zur psychischen Belastung noch der Druck, wichtige Dokumente schnell zur Hand haben zu müssen.

Dazu kommen Fristen, die die Versicherer für die Meldung

 

 

Es kann nie schaden, seine wichtigsten Unterlagen an einem sicheren Ort zu wissen. Als digitale Kopie, die unter modernsten Sicherheitsaspekten – theoretisch – den Zugriff von jedem Ort der Welt ermöglicht.

Für uns erleichtern bestimmte Dokumente die Schadenabwicklung erheblich. Natürlich entsteht ein zeitlicher Vorteil, wenn solche Dokumente nicht erst an uns übermittelt werden müssen, sondern innerhalb des digitalen Dokumententresors bereits vorliegen.

Bei bestimmten Schadenfällen haben Sie jedoch wenig bis keine Möglichkeiten, uns Dokumente schnell zur Verfügung zu stellen. Hier setzen Versicherer zum Beispiel an, um Entschädigungen zu kürzen oder zu verweigern:

Ein Wohnungsbrand vernichtet Teile Ihres Hausrates. Darunter auch Anschaffungsrechnungen. Der Wert der beschädigten Gegenstände lässt sich nicht mehr nachweisen. Sind Gegenstände komplett zerstört, lässt nicht nachweisen, dass sie überhaupt einmal vorhanden waren.

Bei Paaren und Familien hat häufig einer den Überblick über die finanziellen Angelegenheiten. Wird diese Person plötzlich krank oder stirbt, hat der Partner keine Möglichkeit, schnell zu erkennen, welche Absicherung besteht.

Gleiches gilt bei Alleinstehenden.

Wir unterstützen Sie dabei, die notwendigen Dokumente auszuwählen anzufertigen und digital abzulegen.