Die betriebliche Altersversorgung nimmt eine Sonderstellung in den verschiedenen Vorsorgeformen ein. Denn hierbei kommen gleich mehrere Besonderheiten zusammen:

  • Der Beitrag zum Versicherungsvertrag wird direkt vom Arbeitslohn abgezogen und vom Arbeitgeber überwiesen. Der Arbeitgeber ist auch der Versicherungsnehmer.
  • Durch dieses Vorgehen wird die Steuer- und Abgabelast reduziert; die Ersparnis fließt als zusätzlicher Beitrag in den Vertrag ein, ohne dass es „weh tut“.
  • Der Arbeitgeber beteiligt sich häufig an dem Beitrag, denn die Ersparnis hat er in ähnlicher Weise. Diese kann der Arbeitgeber mit in den Vertrag einfließen lassen.

Zusätzlich kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Vertrag geben. Hauptargument dafür ist eine stärkere Bindung des Mitarbeiters an das Unternehmen. Er kann aber einen solchen Zuschuss auch anstatt einer Gehaltserhöhung zahlen. Eine Gehaltserhöhung würde bei Auszahlung durch die höheren Steuer- und Sozialabgaben gleich wieder gemindert. In einem Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge kommt der komplette Betrag an. In manchen Branchen gibt es dazu eine Regelung im Tarifvertrag.

Jedoch gilt auch bei dieser Vorsorgeform: Das Guthaben wird als Rente ausgezahlt, eine Auszahlung des Kapitals in einer Summe ist nicht möglich! Das sollte bei der Auswahl der für Sie geeigneten Vorsorgeform auf jeden Fall berücksichtigt werden. Wenn die Auszahlung einer größeren Summe für Sie wichtig ist, schauen Sie sich bitte einmal die Rubrik Alternative Formen der Altersvorsorge an.

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Last updated: Februar 4, 2019 at 11:51 am

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